Pools und die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

Auch in diesem Beitrag geht es um die Dortmunder Erklärung.

Der zweite von insgesamt 7 Punkten fordert die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

Was es damit auf sich hat?

Punkt 2 der Dortmunder Erklärung:

Die PWV veröffentlicht einen ausführlichen Jahresabschluss bis zum 30. Juni des Folgejahres, der neben einer aussagekräftigen testierten Bilanz auch eine Gewinn- & Verlustrechnung enthält. Außerdem muss ein Lage- & Risikobericht enthalten sein, der die Situation des Unternehmens zutreffend widerspiegelt. Die Bilanzierung muss nach IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) anerkannten Regeln erfolgen; die Bilanzierungsgrundsätze sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Seit 01.01.2007 ist das „Gesetz über elektronischen Handels- & Genossenschaftsregister“ in Kraft. Es regelt die Veröffentlichungspflichten von Unternehmen über den e-Bundesanzeiger. Damit ist ohnehin jedes größere Unternehmen verpflichtet, seine Bilanzen und Geschäftsberichte zu veröffentlichen.
Ist die Forderung der Dortmunder Erklärung also überflüssig?

Keine Veröffentlichungspflicht für Einzelunternehmer

Nein, tatsächlich bestehen nämlich keine Veröffentlichungspflichten, sofern der Pool von einem Einzelunternehmer geführt wird oder mindestens eine Person voll haftet. Viele -gerade kleinere Pools- sind dadurch frei von Veröffentlichungsvorschriften und zwar auch dann, wenn diese in großem Stil Risiken mit den Beständen der angeschlossenen Makler eingehen.

Gesetzlich tut sich hier eine gravierende Lücke auf, denn im Klartext bedeutet dies: Gerade dort, wo vermutlich am wenigsten kaufmännische Kompetenz in einem Unternehmen vorhanden ist und sich die Sorglosigkeit bereits in der Wahl der Unternehmensform zeigt, kann der betroffene Makler nicht erkennen, wie gefährdet seine Bestände unter Umständen sind.

Ausnahmen für fast alle

Doch auch für „kleine“ & „mittelgroße“ Unternehmen kennt das Gesetz Ausnahmen und erleichtert die Bilanzierungsvorschriften. Das ist im Grunde noch in Ordnung, denn kleinere Unternehmen sparen so Kosten und Zeit für bürokratischen Aufwand.

Doch die Grenzen die für die Beurteilung der Größe des Unternehmens aufgeführt werden beziehen sich (vereinfachend gesagt) auf das, was beim Pool hängen bleibt, der Pool leitet jedoch einen Großteil seiner Zahlen durch und fungiert ähnlich wie ein Hebel im Kreditgeschäft. Tatsächlich vermag auch die Insolvenz eines „kleineren“ Pools verheerende Auswirkungen für die betroffenen Maklerpartner haben.

Die Grenzen für ein mittelgroßes Unternehmen liegen beispielsweise bei 250 Mitarbeitern oder 16 Millionen Euro Bilanzsumme oder 32 Millionen Euro Umsatz.  Bis 2010 erreichte nicht einer von über 100 deutschen Pools diese Zahlen, während der damalig größte Pool immerhin fast 2,3 Millionen Euro MB in der Krankenversicherung schrieb, was der Größenordnung nach dem Neugeschäftszuwachs von 7 der größten 40 Krankenversicherer entsprach.

Pools wären also aufgrund der Ausnahmeregelungen kaum von Veröffentlichungsvorschriften betroffen.

Forderung vernünftig

Ein Makler vertraut unter Umständen einen Großteil seiner Kunden, Bestände und vermittelten Verträge einem Pool an. Im schlimmsten Fall gibt er sich damit nicht nur mit dem Wert seines Unternehmens, sondern auch mit seiner persönlichen beruflichen Zukunft in fremde Hände.

Mit der Insolvenz des Pools, ist eventuell auch seine eigene wirtschaftliche Zukunft in Gefahr.

Es ist daher nicht nur fair, sondern auch unverzichtbar, dass der Makler zumindest die Chance hat, die wirtschaftliche Situation seines Pools zu ergründen.

Die zweite Forderung der Dortmunder Erklärung schützt somit unmittelbar die Interessen des Maklers.

Sicht der Versicherer

Der Versicherer zahlt dem Pool seinerseits diskontierte – also noch nicht verdiente – Courtagen aus. Diese Gelder gehören bis zu einem gewissen Zeitpunkt jedoch dem Kunden. Der Versicherer verfügt nur treuhänderisch darüber.

Für den Versicherer ergeben sich dadurch besondere Sorgfaltspflichten, denn er hat sicherzustellen, dass unverdiente Courtagen und Provisionen jederzeit zurückgezahlt werden können.

Doch wie will der Versicherer dies sicherstellen, wenn er nicht einmal die wirtschaftliche Situation des Pools prüfen kann?

Die Offenlegung von aussagekräftigen Geschäftsberichten ist daher unverzichtbar.

blau direkt geht voran

blau direkt veröffentlicht bereits seit 2006 – also noch vor den ersten gesetzlichen Regelungen – alle Geschäftsberichte im Netz. Unter www.pooltektor.de kann jeder Geschäftsberichte und andere Nachweise zur wirtschaftlichen Solidität einsehen.

Allerdings erfüllt auch blau direkt Punkt 2 der Dortmunder Erklärung nicht vollständig.

Während der Gesetzgeber sich mit 12 Monaten Frist begnügt, fordert die Dortmunder Erklärung die Veröffentlichung bereits innerhalb von 6 Monaten. Die Iniatoren unterschätzen dabei die Komplexität und den Zeitbedarf, den eine belastbare Veröffentlichung bedarf – zumindest wenn wie blau direkt die Zahlen verschiedener Niederlassungen zusammenführen und nach umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Umsätzen differenzieren muss.

Auch testiert wird die Bilanz von blau direkt aus Kostengründen nicht. Doch der Sinnhaftigkeit von Testaten widmen wir uns bei der Besprechung einer weiteren Forderung der Dortmunder Erklärung in einem unserer nächsten Blog-Beiträge.

  • Was halten Sie von den Forderungen der Dortmunder Erklärung?
  • Wäre es ein Vorteil für Sie, wenn Ihr Pool die Forderungen erfüllt?



4 Kommentare zu “Pools und die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

  1. Der Intention nach ist die Dortmunder Erklärung ja weniger gedacht, damit es Versicherungsmakler einfacher haben, sondern damit es die Initiatoren (also die Versicherungen) einfacher haben.

    Aber teilweise finde ich es schon sinnvoll. Denn warum soll ein Versicherungsmakler über Beteiligungsverhältnisse im Detail aufklären müssen, der Pool, dem er angeschlossen ist, sich aber Bedeckt halten können?

    Ob das ganze jetzt für teuer Geld von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden muß sei dahingestellt. Fakt ist, daß all die Banken und Versicherungen, denen wir die Finanzkrise verdanken, bis kurz vor der Krise von Ihren Wirtschaftsprüfern in der Regel die Bestnoten erhalten haben. Und in der Krise waren die Probleme dann im Vorfeld von keinem WP erkennbar! Wenn es so einfach ist, können wir uns den ganzen Aufwand aber auch sparen!

  2. •Was halten Sie von den Forderungen der Dortmunder Erklärung?

    Meiner Meinung nach ist das ein Schritt in die richtige Richtung! Nur kleinere Pools werden es hier schwer haben. Hierzu sollte eine Grundsatzfrage geklärt werden ab wievielen Maklern er sich überhaupt Pool nennen darf. Sonst ist es meiner Meinung nach nur ein Vertrieb. Ist wie mit der Vermittlerordnung wen am Ende alles nur Wischi Waschi ist und alle unterm „Radar“ durchrutschen und es für alles und jeden Ausnahmeregeln gibt bringt es uns die Ihren Job anstädnig machen und unsere Kunden nicht weiter.

    •Wäre es ein Vorteil für Sie, wenn Ihr Pool die Forderungen erfüllt?
    Auf jeden Fall, ansonsten sollte sich der Makler die Frage stellen ob wen er nur auf einem Pferd reitet und das mal den Abhang runterfällt und er die Tür abschließen kann sein Geschäft nicht auf mehrere Gute Pferde zu verteilen und egal welches Pferd gerade wegfällt er noch im Futter bleibt.
    Meiner Meinung ist man sonst in einer freiwilligen Ausschließlichtkeit und was das Wort Ausschließlichkeit heißt weiß glaube ich jeder Makler!

    Grüße ausm Westerwald

    Hartmann Matthias

  3. @Finanzpartner.de Sie sprechen mir bezogen auf die Wirtschaftsprüfung aus dem Herzen. Tatsächlich verfolgen wir eine andere Idee – Stichwort Partnerbeirat – von der wir uns mehr Transparenz und weniger Kosten versprechen. Ab Sommer geht es los.

    @Hartmann Die Idee mit mehreren Pferden ist nachvollziehbar. Andererseits stehen die Pferde aber in verschiedenen Ställen, was die Sache mit Fütterung und Sattelung aufwendig macht. Am Ende fällt icht das Pferd den Abhang runter, sondern der Reiter beim Hin- & Herlaufen zwischen den Ställen.
    Um das Bild nicht überzustrapazieren: Die Sicherheit erkauft man sich mit immensen Kosten- & Verwaltungsnachteilen und im Falle eines branchenweiten Problems, bringt die Streuung nicht einmal zusätzliche Sicherheit, sondern verschärft noch die Probleme.

    Das ist wie bei einem Fonds. Man verliert nicht alles, wenn eine einzelne Aktie abstürzt. Wenn aber der gesamte Fonds im Rahmen einer Finanzkrise abschmiert hat einem das auch nix genützt. Dann wäre es besser gewesen, man hätte mit Bedacht auf eine gut ausgesuchte krisenfeste Aktie gesetzt.

    Will sagen: Wir nehmen gerne alles. 😉

  4. @Pradetto klar verstehe ich. Ist auch immer Ansichts oder Geschmacksache. Oder bei uns eher Alters- oder Strukturbedingt. Bei Aktien zu bleiben waren auch in der Krise 2,3 ausgewählte Titel sehr stark. Die unterschiedliche Kompetenzen und Nischen bedienen.

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