Pool-Insolvenz. Was wird jetzt aus Ihren Beständen?

heute erreicht mich eine Mitteilung der AMEXPool AG:

 

 

„Neue Regelungen zum Thema Bestandsübertragungen, auch in Hinblick auf die fair in finance AG“

 

 

AMEX hat das LV- & KV-Geschäft seiner Mitglieder eine Zeit lang an die Fair in Finance gegeben.
Diese meldete nun Insolvenz an.
Was geschieht nun mit den Fair in Finance – Beständen der Vermittler, die Ihr Geschäft im Vertrauen an AMEX gaben?

Unter anderem hatten wir Ihnen … mitgeteilt, dass die Bestände der fair in finance AG aufgrund einer Sicherungsvereinbarung auf uns übertragen worden sind.

Heute hat sich AMEX korrigieren müssen:

Leider ist dem nicht so, obwohl wir alle in Frage kommenden Versicherungsgesellschaften angeschrieben und um Bestandsübertragung gebeten haben. Diese wurde jedoch in den meisten Fällen von den Versicherungsgesellschaften, insbesondere bei den Kranken- und Vorsorgeversicherungsverträgen, mit dem Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH abgelehnt. Mittlerweile hat auch der Insolvenzverwalter alle Versicherungsgesellschaften angeschrieben und der Bestandsübertragung widersprochen.

Bestand weg?

Lesen Sie selbst:

„Wir möchten Sie nach wie vor unterstützen und Ihre Verträge zukünftig gerne für Sie treuhänderisch verwalten, was leider derzeit aufgrund der geschilderten Situation nicht so einfach ist. Damit wir unnötige Arbeit für alle vermeiden, haben wir nun folgende Vorgehensweise definiert, von welcher wir auch nicht abweichen!

Die in unserem internen Mitgliederbereich zur Verfügung stehenden Aufträge zur Bestandsübertragung werden wir ab sofort nur komplett ausgefüllt und mit einer aktuellen Maklervollmacht, in welcher auch die Zusammenarbeit mit AMEX oder generell mit Maklerpools erwähnt ist, bearbeiten und an die Versicherungsgesellschaften weiterleiten.

Sofern Sie schon Aufträge zur Bestandsübertragung ohne Maklervollmacht bei uns eingereicht haben, bitten wir Sie, die Vollmachten umgehend nach zu reichen, erst dann können wir für Sie tätig werden.

Ein Courtageanspruch gegenüber uns entsteht erst, wenn der Vertrag courtagepflichtig in unseren Bestand übertragen wurde. Hierfür sind die dem Vertrag zugrundeliegenden Kündigungsfristen und Hauptfälligkeiten maßgeblich.

Für den Bereich Personenversicherungen gelten generell und ab sofort die nachstehenden Regelungen:

Bestandsübertragungen in der Sparte Krankenversicherungen nehmen wir nur noch an, wenn Sie in den letzten 12 Monaten Neugeschäft mit mindestens € 1.250,00 MB, was unserer Courtagevereinbarung Exclusiv entspricht, über uns eingereicht haben.

Bestandsübertragungen in der Sparte Vorsorgeversicherungen nehmen wir nur noch an, wenn Sie in den letzten 12 Monaten Neugeschäft mit mindestens € 250.000,00 BWS, was unserer Courtagevereinbarung Exclusivâ entspricht, über uns eingereicht haben.

Die zu übertragenden Verträge müssen sich außerhalb des Courtagehaftungszeitraums befinden.

Sollte eine Übertragung aus dem bisherigen Bestand der fair in finance AG erfolgen, so weisen wir Sie daraufhin, dass wir weder für die bei der fair in finance AG bisher gebildeten Stornoreserven noch für die offenen Abschluss- und/oder Bestandsprovisionen verantwortlich und zuständig sind. Diese Forderungen müssen Sie beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

Wir übersetzen das mal:

Ihre Stornoreserven sind weg. Ihre Bestände auch. Wir können und werden diesbezüglich nix tun. Sie stehen allein. Viel Glück.

Sicherheit verdient man sich

Die Schuld hierfür auf den Pool zu schieben, ist unangemessen.
Wie sieht es denn woanders aus?

Es gibt Pools die sich selbst als führend sehen. Wenn ich mir da die Kooperationsvereinbarungen ansehe, dann frage ich mich: Welcher Maklerpartner von denen hat jemals seine Vereinbarung gelesen?

Wer so etwas unterzeichnet, hat es nicht anders verdient, als alle seine Bestände zu verlieren.
(Streng genommen hat er das ja schon, er hat es bloß noch nicht gemerkt)

Insolvenz ist für Pools kein Faktor…

…so lange Sie Vereinbarungen unkritisch unterschreiben, sich nie um Insolvenzsschutz Ihrer Bestände kümmern, sich mit der Antwort „uns geht es doch gut“ abspeisen lassen oder aus Unwissenheit den noch fataleren Weg über Direktanbindungen gehen.

Warum sollte der Pool vernünftige Regelungen treffen, um Ihre Bestände für den Fall der eigenen Insolvenz zu schützen, wenn Sie so leicht abzuspeisen sind?

Pool-Insolvenzen hier gibt es ihn noch: Den Boom

In den nächsten 5 Jahren werden mehr als 90% aller jetzt noch im Markt befindlichen Pools aufgeben, verkaufen, fusionieren oder Insolvenz anmelden.

Wo liegen Ihre Bestände?

Direktvereinbarung – die schlechtere Alternative

Im Gegensatz zum Pool gehen Versicherer so gut wie nie pleite. Sie werden übernommen.
Ist es da nicht vernünftiger, alles über Direktvereinbarungen laufen zu lassen?

  • Auch da müssen Sie genau lesen, was Ihr Vertrag regelt
  • Auch dort sind Sie abhängig von der Vorgehensweise der Gesellschaften
  • Ihre Bestände sind hier erheblich unsicherer, weil das gesetzliche Verhältnis ein anderes ist

Dazu demnächst mehr.

Was tun?

  • Fragen Sie Ihren Pool
  • Machen Sie sich mit dem Insolvenzrecht vertraut
  • Lesen Sie mal wieder Ihre Verträge
  • Konzentrieren Sie sich auf weniger Vereinbarungen

Bei uns sind Sie gut in Händen.
Doch vertrauen Sie nicht darauf:

Lassen Sie es sich beweisen.




4 Kommentare zu “Pool-Insolvenz. Was wird jetzt aus Ihren Beständen?

  1. AGB §1 Absatz 2 Satz 2 enthält eine eindeutige Eigentumsregelung inklusive Abtretung. Insbesondere die wörtlich formulierte Abtretung entspricht dem erweiterten Eigentumsvorbehalt in Warenlieferungen. Sprich: Auch ein etwaiger Insolvenverwalter hat zur Kennntis zu nehmen, dass die Verträge Eigentum des Maklers sind und die Courtageansprüche fortbestehen.
    Nur die Abtretung stellt dies sicher.
    Welche Pools sind Dir bekannt, die diese Abtretung formulieren?

    Die Rechtsprechung des BGH ist etwas zu kompliziert zu erklären für einen kurzen Beitrag an dieser Stelle. Es läuft jedoch darauf hinaus, dass Bestandsverfügungen ohne aktuelles Einverständnis des Kunden die Datenschutzrechte des Kunden unrechtmäßig einschränken.

    Als Fazit muss man sehen, dass eine Insolvenz für den Makler immer Probleme bereitet, weil Bestandsübertragungen nicht ohne weiteres möglich sind.
    Um diesbezüglich Sicherheit zu geben, bieten wir die volle Transparenz der Finanzen unter http://www.pooltektor.de
    Auch dies sicherlich ein Thema, das zu gegebener Zeit umfangreicher zu beleuchten ist.

  2. Hallo Herr Pradetto,

    da stellt sich mir die Frage:

    Darf Blau Direkt die Bestände und Courtage überhaupt vertraglich abtreten?

    In den mir bekannten Courtagezusagen mit Gesellschaften ist dies ausgeschlossen?
    Gibt es also bei Blau Direkt Vereinbarungen mit den Gesellschaften, die diese Abtretung an den Untervermittler (das sind wir ja rein rechtlich) zulassen?

    Gruß
    Wolfgang Ruch

  3. Da haben Sie gut nachgelesen und sprechen einen außerordentlich wichtigen Punkt an.

    Leider sehen Ihre Fragen dabei ganz einfach aus, sind aber unendlich schwer zu beantworten, wenn man es juristisch korrekt machen will. Man kommt da vom hundertsten ins tausendste
    Ich sitze jetzt hier seit gut einer Stunde und versuche das.

    Da mir das bislang nicht gelungen ist, bitte ich um Nachsicht, dass ich jetzt einfach nur das Fazit hinschreibe:

    Die von blau direkt mit Versicherern geschlossenen Courtageverträge werden nicht verletzt.

    Im persönlichen Gespräch bei einem guten Glas Wein dazu gerne mal mehr. 🙂

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