Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft

Das Hinweis- und Informationssystem, umgangssprachlich auch Sonderwagnisdatei genannt, wurde zum 01.04.2011 aufgelegt. Die Einrichtung erfolgte, um die Versicherer bei der Aufklärung von Schadensfällen mit Täuschungsverdacht zu unterstützen. Denn jährlich entstehen den deutschen Versicherern Schäden in Höhe von ungefähr vier Milliarden Euro aufgrund falscher Angaben.

Die HIS-Datei ist also eine Auskunftei.

Wann erfolgt eine Meldung?

Die Versicherer melden nach klar definierten, feststehenden Meldekriterien. Dabei handelt es sich um folgende Kategorien:

  • atypische Schadenhäufigkeiten
  • besondere Schadenfolgen
  • erschwerte Risiken
  • Auffälligkeiten im Schadens-/Leistungsfall

Auch erhöhte Risiken, wie besonders gefahrenträchtige Berufe oder Vorerkrankungen, können zu einem HIS-Eintrag führen.

Gesundheitsdaten enthält das HIS jedoch nicht. Eine Meldung im HIS führt nicht zur Ablehnung einer Leistung oder eines Antrages. Das System hilft, die Risikoprüfung schneller und effizienter zu gestalten sowie Versicherungsbetrug und -missbrauch aufzudecken.




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