Garantie für Maximal-Bestandssicherheit

blau direkt bietet erstmalig eine Garantie für maximale Bestandssicherheit an.

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Bestandssicherheit seit 2004

Eine größtmögliche Bestandssicherheit ist für blau direkt seit vielen Jahren ein wichtiges Thema. Viele Maßnahmen sollen diese sichern. Laufend wird geprüft, ob die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse weitere Maßnahmen zulassen.

blau direkt gibt Garantie zur Bestandssicherheit
Versicherungsjournal, 01.12.2014

blau direkt garantiert Bestandssicherheit für Makler
experten.de,  26.11.2014

blau direkt garantiert Bestandssicherheit
Cash, 14.11.2014

blau direkt garantiert als erster Maklerpool Bestandssicherheit für Makler
Maklerkonzepte, 14.11.2014

blau direkt verschickt Bestandsgarantie an Maklerpartner
AssCompact, 13.11.2014

Was ist neu?

Erstmalig Garantie für Bestandssicherheit im Maklerpool

Normalerweise treffen Pools verschiedene Maßnahmen und versuchen dann zu erklären, warum diese Sicherheit bieten. blau direkt geht nun über diese Vorgehensweise hinaus. Statt zu Bestandssicherheit (nur) zu behaupten  wird diese dem Makler erstmalig garantiert. Dies ist zunächst einmal eine starke Absichtserklärung.

Jedoch erklären die Bedingungen, dass blau direkt grundsätzlich die bestmöglichen Regelungen vorhält und ggf. auf bessere Regelungen durch andere Pools einsteigt.

Die Garantie und andere Sicherheitsvorkehrungen können unter http://www.pooltektor.de/bestandssicherheit eingesehen werden.

Ideen immer gefragt

Haben Sie eine Idee wie man die Bestände der Maklerpartner noch umfassender sichern kann?
Ich bin gespannt auf Ihren Vorschlag!

NACHTRAG zum 04.05.2019

Im Mai 2019 wurden die Garantie-Inhalte in die AGB übernommen. Die Garantie wurde widerrufen, da die vertraglich fixierten Zusicherung in Verbindung mit der Maklerrente noch weitgehender sind als in der ursprünglichen Garantiezusage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogbeitrags.

Die Regelungen zur Bestandssicherheit wurde zwischenzeitlich in abschließender Instanz vor dem OLG Lübeck wettbewerbsrechtlich untersucht und bestätigt. Wettbewerbern gelang es nicht die Sicherheit von über blau direkt verwalteten Beständen rechtlich zulässig in Frage zu stellen.




18 Kommentare zu “Garantie für Maximal-Bestandssicherheit

  1. Lieber Herr Pradetto,

    ich denke, das ist schon einmal für einen Versicherungsmakler eine sehr gute Basis und gibt ein beruhigendes Gefühl.

    Im heutigen Versicherungsjournal wird noch folgendes angemerkt vom Rechtsanwalt Sandkühler:

    Wert der Garantie muss sich in der Praxis beweisen

    Die Qualität der Zusage bewertet Sandkühler so: „Naturgemäß ist die ausgesprochene Bestandsgarantie mit wirtschaftlichen und rechtlichen Vorbehalten versehen und inhaltlich nicht im Detail konkretisiert, so dass sich möglichweise erst in der konkreten Umsetzung beweisen wird, was die Garantie wert ist.“

    Nach Ansicht des Rechtsanwalts wäre es aber zu kurz gesprungen, die Garantie als reine Absichtserklärung abzutun: „Mit einer Garantie soll eine verbindliche Einstandspflicht erklärt werden. Der Erklärende will für einen bestimmten Erfolg einstehen. Der Inhalt der Garantie muss durch Auslegung ermittelt werden.“

    Was es heiße, in den dargestellten Fällen alles wirtschaftlich und rechtlich Mögliche zu veranlassen, um die Interessen des Poolpartners zu schützen, sei in der Rechtsanwendung zu konkretisieren.

    ————

    Vielleicht könnte man hier noch etwas konkreter formulieren, was unter „allen wirtschaftlich vertretbaren und rechtlich möglichen Vorkehrungen“ zu verstehen ist.

  2. Ich kann mich den Kollegen nur anschließen, auch ich habe bei Euch ein sehr gutes Gefühl. Eines habe ich allerdings noch nicht verstanden:

    Aus Sicht des Maklers ist eine Bestandssicherheit ja vor allem bei einem Störfall auf Seiten des Pools erstrebenswert. Bei einem Verkauf ist klar, was eine Garantie hier bringen könnte. Bei einer Insolvenz dagegen bringt mir das wenig oder? Schließlich kann man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen.

    Wir sind also gut beraten – wie immer bei einer Garantie – die Bonität des Garantiegebers zu beobachten.

    Da kann ich bisher auch gut schlafen und freue mich über ergänzende Maßnahmen, wie z.B. den Beirat.

    Selten hat mir ein „Wettstreit“ zwischen Pools so gut gefallen wir in den letzten Wochen 😉

  3. Hallo Oliver,
    wenn die Garantie das aussagt was in den Medien bisher berichtet wurde, dann gefällt mir das sehr gut. Ein paar Einblicke konnte ich über Pooltektor.de bereits lesen. Insbesondere ist die Hinterbliebenen Absicherung und ein optionaler Besatndsankauf von Blaudirekt eine sehr lobenswerte Sache. Somit wird ein weiteres Stück Sicherheit gegeben.

  4. Und auch diesmal ist blaudirekt einen Schritt voraus und ich kann mich meinen Kollegen nur anschließen. Ich habe ein sehr gutes Gefühl und es wir durch solche Maßnahmen nur bestärkt.
    Beide Daumen hoch und weiter so!! 🙂

  5. Seit reichlich 2 Jahren bereite ich die Übernahme durch einen Rechtsnachfolger in meinem kleinen Unternehmen vor für den Fall von schwerer Krankheit, Tod oder (im besten Fall) unserem, irgendwann wohlverdienten Ruhestand.

    Wir tauschten die Maklerverträge und Vollmachten aus, in denen nun die Rechtsnachfolge klar geregelt war. Ganz am Rande sei erwähnt, alle Kunden haben diesen Punkt sehr genau und gut verstanden und gingen damit allesamt konform! Mit offenen Karten spielen war und ist schon immer die beste Strategie.

    Gleichzeitig übertrug ich so viele Verträge wie möglich zu blau direkt. Einerseits nutzte dazu ich meine Bestandspflege im Rahmen der Geburtstagspflege (siehe auch der entsprechende Blogbeitrag vom 07.09.2012, den Oliver für die Maklerkollegen freundlicherweise aufbereitet hat – Wie eine Maklerkollegin unser System zur Kundenbindung einsetzt -), andererseits übertrug ich sofort Bestände, wenn die neue Maklervollmacht vom Kunden unterschrieben vorlag.

    Idealerweise ist man damit nach 2 Jahren fast durch, denn alles auf einmal hätte auch meinen Zeitrahmen einfach gesprengt.

    Ja, und nun macht ihr mir das so einfach!!! Danke, blau direkt :-).

  6. Lieber Herr Dörk,

    gegen sinnige Konkretisierungen spricht nichts.

    Welche konkreten Ansätze fallen Ihnen dazu ein?

    Kollegiale Grüße
    Oliver Pradetto

  7. Guten Morgen!

    In der Garantieerklärung heißt es „wirtschaftlich vertretbar“ – wann ist die Übernahme des eigenen Bestandes in den eigenen Direktbestand wirtschaftlich vertretbar? Kann man auf diese Formulierung nicht gänzlich verzichten? Oder setzen Sie hier eine Bestandsgröße fest, ab der es wirtschaftlich vertretbar ist?

    Die Auslegung von „wirtschaftlich vertretbar“ ist sicherlich unterschiedlich, einer solchen Diskussion könnte man im Vorwege aus dem Weg gehen durch eine klare Definition.

    Wobei ich aktuell keinen nennenswerten Aufwand bei blaudirekt sehe, wenn ein Makler seine Verträge abzieht in einen Direktbestand – oder schätze ich das falsch ein?

    Und wie sehen „alle rechtlich möglichen Vorkehrungen“ aktuell aus? Wenn es diese gibt, kann man sie vielleicht benennen.

    Es geht dabei auch weniger um den Verdacht, blau direkt wolle durch nicht eindeutige Formulierungen einen Vorteil erlangen, sonst müßten Sie nicht so aktiv diese Themen vorantreiben. Aber um es auch jedem Zweifler am Markt deutlich zu machen, könnte man diese Formulierungen vielleicht noch einmal optimieren, das ist für Sie als Pool ja auch ein großer Pluspunkt gegenüber den Wettbewerbern am Markt.

  8. Hallo Marco,

    Du bist ein Fuchs und hast quasi einen Haken in der Garantie bemerkt. 😉
    Allerdings springst Du gedanklich trotzdem zu kurz.:-)

    Bestandssicherheit ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten wie Verfügbarkeit, Einnahmesicherheit und mehr. Tatsächlich denken die meißten Makler dabei an Störfälle auf Seiten des Pools. Weitaus mehr liegen jedoch auf Seiten des Maklers – etwa BU, Pfegefall, Berufsaufgabe, technische Störungen, Umstrukturierungen usw. – bei all diesen Fällen wird in der Regel nicht seitens des Maklers nachgefragt. Ergo wird auch nichts angeboten und der Makler bleibt im Regen stehen.
    Auch hier kann ein Pool jedoch Verantwortung für seine Partner übernehmen. Die Garantie bringt diesen – eigentlich weitaus wichtigeren – Aspekt zur Geltung und bietet hier konkrete Sicherheit.

    Was die Störfälle auf Seiten des Pools angeht so ist die Insolvenz rein statistisch eher die Ausnahme. In den letzten 10 Jahren wird es schwer mehr als 3 oder 4 Insolvenzen seitens der Pools zu entdecken. Weitaus häufiger sind andere „Störfälle“ und bei diesen ist der Pool als Garantiegeber weiter in der Pflicht. Da wären beispielsweise:
    -Streit des Maklers mit dem Pool
    -Änderung des Geschäftsmodells auf Seiten des Pools
    -Verkauf des Pools
    -Tod, Bu, Pflegebedürftigkeit der Gründer/Geschäftsführer

    Tatsächlich ist die einzige Konstellation bei der der Garantiegeber ausfällt die Insolvenz. Doch auch hier bringt die Garantie einen konkreten Mehrwert.
    Es wird ja garantiert, dass alles rechtlich mögliche und wirtschaftlich vertretbare getan wird um die Bestände zu sichern. Das ist in der Formulierung zwar flexibel, aber es lässt sicherlich weder Nichtstun noch kontraproduktive Handlungen zu. Würde blau direkt entsprechend kontraproduktiv handeln (und beispielsweise Vermittlerbestände verpfänden), wäre die Garantie eine grobe Täuschung der Partner und dies wiederum führte unter Umständen zu einer Durchgriffshaftung auf die Geschäftsführer. Die Garantie selbst hilft somit zwar in diesem einen Fall nicht direkt. Sie vermindert aber die Wahrscheinlichkeit dieses speziellen Störfalls an sich und sichert das die Auswirkungen in einem solchen Fall erheblich weniger Nachteile für den Maklerpartner mit sich brächten.

    Klar: Die Garantie bedeutet keine 100%-Sicherheit. So etwas gibt es schon aus rechtlochen Gegebenheiten aktuell in keiner denkbaren Konstellation. Das ist aber nebensächlich, denn Sicherheit ist immer eine Frage der Relation. In diesem Fall beispielsweise in der Relation zu einer Direktanbindung und hier stelle ich die folgende Behauptung auf:
    In einem einzigen (eher unwahrscheinlichen) Fall (,der sich zudem durch Beobachtung der Bonität durch den Makler weitestgehend beherrschen lässt) ist die Pool-Anbindung unsicherer als die Direktvereinbarung. In ALLEN anderen Fällen ist sie sicherer. Das ist doch was. 🙂

    Kollegiale Grüße
    Oliver Pradetto

  9. Lieber Herr Dörk,

    tatsächlich wird die Garantie iengeschränkt durch die beiden von Ihnen benannten Punkte:

    -rechtlich möglich
    -wirtschaftlich vertretbar

    Das wir erstes nicht abbedingen können dürfte auf der Hand liegen. Eine Aufklärung darüber was dies beudetet (Konkretisierung) ist sicher wünschenswert. Eine Garantie bietet Rechtssicherheit. Für Aufklärung wäre eher eine Schulung anzubieten. Diese führen wir regelmäßig durch.

    Was die „wirtschaftliche Vertretbarkeit“ angeht, so bin ich für Vorschläge zur Konkretisierung offen.

    Eine Garantie ist ein Rechtsdokument. Die Verpflichtungen daraus sind ernst zu nehmen. Wenn wir sagen „alles was möglich“ ist, dann würden wir dies ohne Einschränkungen auch dann tun müssen, wenn es keinerlei wirtschaftliche Sinnhaftigkeit mehr für alle Beteiligten gäbe. Am Ende bezahlen unsere Partner ja auch unsere Sicherheitsmaßnahmen, nicht wahr?

    Je mehr für den Makler von einer Sicherungsmaßnahme abhängt, desto mehr Investment erlaubt diese. „Wirtschaftlich sinnvoll“ ist demnach eine vernünftige Lösung.
    Schlußendlich haben wir die Problematik clever gelöst, denn wir verpflichten uns per Bedingungen auf der Rückseite dazu, JEDE Maßnahme eines Wettbewerbers zu übernehmen, die mehr Sicherheit bietet. Absolute Sicherheit gibt es nicht, aber kein anderer Pool oder Direktanbindung bietet mehr.

    Ansonsten gilt: Für konstruktive Vorschläge zur Verbesserung sind wir offen. Finden Sie etwas, was nicht wirklich gut geregelt ist (wird schwer) und sagen Sie mir, wie man es besser machen kann. Ich bin gespannt!

    Kollegiale Grüße
    Oliver Pradetto

  10. Zunächst mal vielen Dank und Hut ab, daß das Thema hier auch noch einmal in aller Ausführlichkeit offen diskutiert wird.

    Aus meiner Sicht ist die Regelung völlig in Ordnung und ich denke auch, wer die wirtschaftliche Entwicklung des Pools aufmerksam verfolgt, was dank der Transparenz auf pooltektor.de problemlos möglich ist, minimiert das theoretische Risiko, im Insolvenzfall Verluste hinnehmen zu müssen. Jeder ordentliche Kaufmann wird die Bonität seines Partners stets im Auge behalten, wenn seine Existenz daran hängt.

    Alle anderen Themen sind aus meiner Sicht vorbildlich gelöst worden und letztendlich wird irgendein Rechtsanwalt immer eine Formulierung entdecken, die ggf. ausbaufähig wäre.

    Vielleicht sollte der RA Sandkühler diesbezüglich einmal Optimierungsvorschläge unterbreiten 😉

  11. Zu den Detailinhalten wurde m.E. genug gesagt. Mir ist ein Pool, der 99 % verspricht, die er auch halten kann, ehrlicher und transparenter im Außenauftritt, als einer der 100% verspricht, die er de jure nicht halten kann…somit für mich definitiv ein Pluspunkt in Richtung Lübeck:-)

  12. Bei allen Pluspunkten nach Lübeck… kommt es im schlimmsten Fall zur Insolvenz von Blau (was niemand hofft) liegt es am Ende immer noch in der Hand der Gesellschaften egal welche Garantien, Versprechungen oder Verträge der Makler mit dem Pool hatte. Denn wer hat schon eine Maklervollmacht von einem online Kunden die einen gegenüber der Gesellschaft legitimiert? Interessant wäre eine Garantie der jeweiligen Versicherung die vermittelten Verträge jederzeit auf den tatsächlich Usprungsmakler zu übertragen. Leider steht hier der Datenschutz im Weg… Oliver liege ich da falsch? Die Vergangenheit hat nämlich genau das gezeigt, geht ein Pool in die Insolvenz behalten Gesellschaften gerne mal den Bestand und besgründen es mit dem Datenschutz. Wer dann keine aktuelle Maklervollmacht besitzt geht schnell leer aus… Dies ist jedoch sicher nicht auf alle GEsellschaften anzuwenden.
    Alles in allem finde ich es trotzdem eine gute Idee, ob es in der Praxis funktioniert bleibt abzuwarten.

    VG Thomas

  13. Ich habe Herrn Pradetto als einen Mann mit Charakter und Rückgrat kennen gelernt. Ich vertraue der Führungsmannschaft der Blau Direkt. Alles andere liegt, wie man so schön sagt, in Gottes Hand.

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