Hinzuverdienstgrenzen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Es kommt häufig zu der Frage, welche Hinzuverdienstgrenzen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gelten. Allein schon die Unterscheidung zwischen privater Berufsunfähigkeitsrente und gesetzlicher Erwerbsminderungsrente führt in der Praxis zu völlig unterschiedlichen Vorgehensweisen.

Bild Dekorativ - Brieftasche mit Münzen

Unterscheidung Berufs- und Arbeitsunfähigkeit

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zur Leistungspflicht einer Versicherung liegt in der Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Man kann berufsunfähig sein und trotzdem einer Arbeit nachgehen. Während die privaten Versicherungen auf Berufsunfähigkeit im Leistungsfall abstellen, sind die gesetzlichen Versicherungen (Deutsche Rentenversicherung) auf die generelle Absicherung der Arbeitskraft im Rahmen der Erwerbsminderungsrenten fokussiert.

Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung (hier sind die Hinzuverdienstgrenzen auf maximal 450 Euro festgelegt – Abweichungen im Einzelfall anhand von Entgeltpunkten möglich…) gibt es bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung keine festen Einkommensgrenzen. Die neue berufliche Tätigkeit wird ausschließlich an der bisherigen Lebensstellung bemessen. Die Lebensstellung definiert sich dabei durch das berufliche Einkommen und die soziale Wertschätzung des früheren Berufes.

Fazit: Die neue Berufstätigkeit darf die bisherige Lebensstellung nicht erreichen. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherer legen hierfür das neue Einkommen zugrunde. Wenn dieses 75 bis 80 % des früheren Einkommens übersteigt, dann ist die BU-Rente gefährdet. Neben der reinen Einkommensbetrachtung, ist die soziale Wertschätzung der neuen beruflichen Tätigkeit zu beurteilen. Hier wird überprüft, ob die Nebentätigkeit mit der ursprünglichen Tätigkeit vergleichbar ist und deren Wertschätzung entspricht. Grundsätzlich ist die Weiterführung der Tätigkeit ein Indiz für das Nichtbestehen einer Berufsunfähigkeit. Nur wen die versicherte Person darlegen und beweisen kann, dass die Weiterführung einen Raubbau an der Gesundheit darstellt oder die Tätigkeit vom Mitwirken und Wohlwollen von Dritten abhängt, ist ein Rentenanspruch aufrecht zu erhalten.




6 Kommentare zu “Hinzuverdienstgrenzen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  1. Hallo ich habe in der Altenpflege gearbeitet beziehe jetzt eine private BU Rente in Höhe von 750 Euro Monatlich wieviel darf ich dazu verdienen LG. Adelia

    1. Hallo Herr Held,
      bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung.
      Da jeder Leistungsfall und Lebenssituation einzigartig ist, können pauschale Information schnell daneben gehen…
      Bewilligt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung, wird diese so lange gezahlt, bis der Versicherte wieder „berufsfähig“ ist. Je nach Bedingungen, Beruf und Verweisungsklauseln kann dies die gewährte Leistung einschränken. Zudem haben sich Versicherer meist eine Möglichkeit zur Nachprüfung bzw. medizinischen Untersuchung in der Leistungsphase eingeräumt.
      Generell sollten Sie dies immer speziell mit dem Versicherer direkt abklären, ob es im Rahmen der vereinbarten Grundlagen und Summenleistung zu Einschränkungen in der Leistungspflicht in Ihrem speziellen Fall kommen kann.

  2. Hallo,
    oben steht, dass man 75-80% dazuverdienen darf. Worauf beziehen sich die Werte? Wenn ich 1000 Euro netto vorher verdiene dürfte ich 750-800Eur dazu verdienen. (Brutto/Netto?)
    Würde der Betrag auch gelten, wenn man statt Vollzeit diesen Betrag in Teilzeit verdienen würde oder würde sich dann der Hinzuverdienst auf 375-400Eur reduzieren, wenn man nur 50% der Arbeitszeit arbeitet?

    1. Lieber Michael Hoffmann,
      generell wird eine BU-Leistung gezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Du erhältst Lohnersatzleistung,wenn min. bzw. mehr als 50% Einschränkungen vorliegen.
      Je nach Versicherer kann eine Berufsfähigkeit im Leistungsfall überprüft werden. Hierbei kommen auch Faktoren, wie Art der Tätigkeit, Stundenanzahl und Gehalt in die Betrachtung.
      Wenn diese 75 – 80% des früheren Einkommen übersteigt, dann ist die BU-Rente gefährdet, weil diese Konstellation ein Indiz dafür sein kann, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
      Minijobs überstehen in der Regel dieser Prüfung, es kommt jedoch immer auf die individuelle und komplette Kundensituation im Leistungsfall an.

  3. Mein Mann war Handwerker und bezieht seit 12 Jahren eine private BU- Rente . Er geht mittlerweile als Lagerarbeiter arbeiten, verdient aber deutlich weniger als damals.
    Ist es richtig, dass auch nach zwölf Jahren immernoch nur der ursprüngliche Verdienst als Maßstab des Zuverdienstes genommen wird? Die Inflation steigt rasant und wir kommen mit neuem Gehalt kaum über die Runden. Der neue Arbeitgeber würde mehr zahlen, aber dann würde die Rente wegfallen und soviel um das aufzufangen kann der Arbeitgeber nicht zahlen. Uns würde also noch mehr Geld fehlen.
    Mein Mann würde doch auch als Handwerker heute viel mehr verdienen. Warum wird das nicht anerkannt und als Grundlage genommen?

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